Aufgrund der für NRW geltenden, schrittweisen Erleichterung können in unserem Bundesland ab dem 1. Mai 2020 wieder - unter entsprechenden Auflagen - Gottesdienste mit persönlicher Beteiligung gefeiert werden.
Für diesen Zweck haben wir uns eine Gottesdienst-Ordnung gegeben, die während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eingehalten werden müssen. Wir bitten darum, diese Liste erst einmal aufmerksam zu lesen und dann Kontakt zu Ludwig aufzunehmen (Kontaktdaten: Impressum)
Auf behörliche Anforderung wird zusätzlich eine Anwesenheitsliste geführt, die vier Wochen aufbewahrt wird. Danach wird die Liste geschreddert.
Wir freuen uns, dass wir auf diesem Wege einen kleinen Schritt in das normale Gemeindeleben tun können.
Die Online-Gottesdienste werden wir bis zum 31. Mai 2020 beibehalten (bis dahin sind entsprechende Lizenzen erteilt, die gegebenenfalls verlängert werden, wenn die Corona-bedingen Einschränkungen länger gelten sollten).
Für diesen Zweck haben wir uns eine Gottesdienst-Ordnung gegeben, die während der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie eingehalten werden müssen. Wir bitten darum, diese Liste erst einmal aufmerksam zu lesen und dann Kontakt zu Ludwig aufzunehmen (Kontaktdaten: Impressum)
Hygiene- und Verhaltensregeln für Gottesdienste ab dem 3. Mai 2020 in der Freien Christengemeinde Kall e.V.
- Die persönliche Teilnahme am Gottesdienst ist vorher mit der Gemeindeleitung abzustimmen, da nur eine beschränkte Anzahl Sitzplätze zur Verfügung stehen.
- Das Gebäude ist zügig zu betreten und nach Ende des Gottesdienstes auch zügig zu verlassen.
- Türordnung:
- der Versammlungssaal wird durch die Eingangstür betreten
- wer die Toiletten benutzen will, geht durch die Küche zu den Toiletten und dann wieder durch die Eingangstür in den Saal
- der Saal wird durch die Tür an der Bühne verlassen
- Am Eingang steht ein Handdesinfektionsmittel, das beim Betreten des Saals zu verwenden ist.
- Es wird ein Mitarbeiter bestimmt, der bei Öffnung des Saals, nach Beginn des Gottesdienstes und direkt nach Ende des Gottesdienstes die Türklinken mit Desinfektionsmittel reinigt.
- Die Sitzplätze sind so gestellt, dass ein Abstand von 1,5 m zu den Seiten sowie nach vorne und hinten gewährleistet ist. Die Stühle dürfen nicht verschoben werden. Ausnahme: Mitglieder eines Haushalts wollen nebeneinander sitzen, dann ist aber trotzdem darauf zu achten, dass der Abstand von 1,5 m zu den anderen Gottesdienstbesuchern eingehalten wird.
- Es besteht Maskenpfllicht.
- Abendmahlregelung: Bei der Abendmahlfeier wird für jeden Besucher ein kleiner Teller mit einem Stück Brot sowie einem kleinen Kelch mit Traubensaft bereitgestellt, die vom Tisch am Eingang mitgenommen werden können. Die Teller werden vor dem Gottesdienst untre Beachtung der Hygienevorschriften zusammengestellt.
- Es kann derzeit keine Gemeinschaft nach dem Gottesdienst stattfinden.
Auf behörliche Anforderung wird zusätzlich eine Anwesenheitsliste geführt, die vier Wochen aufbewahrt wird. Danach wird die Liste geschreddert.
Wir freuen uns, dass wir auf diesem Wege einen kleinen Schritt in das normale Gemeindeleben tun können.
Die Online-Gottesdienste werden wir bis zum 31. Mai 2020 beibehalten (bis dahin sind entsprechende Lizenzen erteilt, die gegebenenfalls verlängert werden, wenn die Corona-bedingen Einschränkungen länger gelten sollten).
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